Der Jazzverband wünscht erholsame Feiertage! Auch die meisten hessischen Musiker*innen dürften ja gerade ein paar Tage spielfrei haben – das aber nicht unbedingt immer ganz freiwillig. Denn das Hessische Feiertagsgesetz verbietet an sog. stillen Feiertagen nicht nur Sport- und Zirkusveranstaltungen sowie Gesellschaftsjagden, sondern auch Tanzveranstaltungen. Das Verbot von Gesellschaftsjadgen ist uns als Jazzszene relativ Wurscht, aber das Tanzverbot betrifft auch Jazzkonzerte, auch wenn bei denen nicht zwangsläufig getanzt wird. Schon leichtes Mitwippen der Fußspitze reicht mitunter aus, um die Veranstaltung in die Illegalität zu drängen. Viele Veranstalter*innen scheuen das Risiko einer Geldbuße und lassen ihre Konzertreihen über Ostern lieber ausfallen.
Übrigens dürfen auch rund 700 Filme nicht gezeigt werden – nach welchen Kriterien die Filme indiziert wurden, bleibt nach Studium der Liste relativ unklar. Neben Klassikern wie Die Feuerzangenbowle und The Rocky Horror Picture Show dürfen auch Heidi in den Bergen oder der Klamaukfilm Harald Juhnke – Schrecken der Kompanie nicht gezeigt werden.
Weniger bekannt ist, dass das Tanzverbot in Hessen nicht nur an Karfreitag gilt. Unser Bundesland ist hier mit weitem Abstand Spitzenreiter: an sage und schreibe bis zu 64 (sic!) Tagen im Jahr verbietet Hessen Tanzveranstaltungen; mehr Tanzverbote als in Hessen gibt es vermutlich nur im Iran … Besonders grotesk mutet dabei an, dass das Land Hessen auch an Neujahr (!) das Tanzen verbietet, Böllern hingegen erlaubt.
Es fällt auf, dass sich der Gesetzgeber bei den Sportveranstaltungen Mühe gegeben hat, auszudifferenzieren: das Gesetz unterschiedet zwischen gewerblichen und nichtgewerblichen Sportveranstaltungen bzw. solchen, von denen „eine unmittelbare Störung des Gottesdienstes verbunden ist“. Wenn nichtgewerblicher Sport nicht stört, bleibt er erlaubt. Beim Verbot von Tanzveranstaltungen spielt es hingegeben keine Rolle, ob Amateure oder Profis spielen, oder ob Dritte beeinträchtigt werden.
Das nicht alle hessischen Ordnungsämter das Feiertagsgesetz konsequent durchsetzen, macht die Situation nicht unbedingt besser – Gesetz ist Gesetz. In Frankfurt profilierte sich vor einigen Wahlperioden der damalige Ordnungsdezernent Volker Stein (FDP) als vehementer Verfechter des Tanzverbotes, das er mit der Androhung von Bußgeldern in vierstelliger Höhe sowie dem Entzug von Konzessionen durchsetzte, und damit den Zorn der Musik- und Clubszene auf sich zog. Der Jazzkeller Frankfurt reagierte damals mit der Ankündigung einer „Swingin‘-Latin-Funky“-Party: „Zu Ehren von Herrn Stein heute nur Bewegungsmeditation“.
Ganz anders als Hessen handhabt das Tanzen übrigens unsere Bundeshauptstadt Berlin. Hier gibt es lediglich an drei Tagen im Jahr ein Tanzverbot, und jedes Jahr am Karfreitag (!) startet das internationale Tanzturnier „Blaues Band der Spree“.
