Update zum Herrenberg-Urteil


Die Bundesregierung hat eine Übergangsregelung im Zusammenhang mit dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ für Musikschulen beschlossen. Diese wurde im Rahmen eines Änderungsantrags von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen im Vierten Sozialgesetzbuch gesetzlich verankert. Mit dieser Regelung wird ein Zeitfenster bis Ende 2026 geöffnet, in dem dauerhaft tragfähige Lösungen umgesetzt und ggf. notwendige Finanzierungen geschaffen werden können. Weitere Informationen dazu findet man auf der Website des DKTV.